Hersteller im Sinne des Artikel 3 der WEEE-Direktive
Ein Hersteller im Sinne des Artikel 3 der WEEE-Direktive, der Geräte in einem Mitgliedsstaat in Verkehr bringt, in dem er nicht niedergelassen ist, muss in diesem Mitgliedsstaat eine natürliche oder juristische Person benennen, die für die Erfüllung der Pflichten des Herstellers in diesem Mitgliedsstaat verantwortlich ist.