Verkauf im Gerät oder als lose Batterie.

Batterien-Direktive 2006/66/EC



Die Batterierichtlinie zielt auf die Reduzierung von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien und Akkumulatoren. Hierfür sieht die Richtlinie strikte Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle Quecksilber und Cadmium vor. Außerdem sollen alle Batterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden.

Die Batterierichtlinie enthält Vorgaben bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Batterien. Die Mitgliedsstaaten haben u.a. folgende Anforderungen sicherzustellen:

  • Hersteller dürfen keine Batterien und Akkumulatoren inverkehrbringen, die nicht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie entsprechen
  • Einrichtung von geeigneten Rücknahmesystemen für Gerätebatterien und Akkumulatoren, die den Endnutzern eine kostenlose und verbrauchernahe Rückgabe ermöglichen
  • Erfüllung der in der Richtlinie festgelegten Sammelquoten
  • Zuführung der Altbatterien zu einem hochwertigen Recycling.

Unterschieden wird in Geräte-, Industrie- und Autobatterien.