Eingebaut oder lose?

Batterien-Registrierungen



Die EU-Richtlinie 2006/66/EG umfasst auch Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräte eingebaut in Verkehr gebracht werden. Damit fallen die Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten unter die Herstellerdefinition der Batterierichtlinie und müssen deren Anforderungen innerhalb und außerhalb Europas erfüllen. Dazu gehören:


  • Identifikation der Batterien und Akkumulatoren in den jeweiligen Geräten
  • Einstufung als Geräte-, Industrie- oder Autobatterie
  • Sicherstellung der Entnehmbarkeit
  • Nachweis der richtigen Kennzeichnung
  • Bereitstellung von Informationen für Nutzer und Entsorger
  • Übernahme der Finanzierungsverpflichtungen


Die RENE AG qualifiziert Ihre Batterien und Akkumulatoren gemäß den Anforderungen der Batterierichtlinie und meldet Ihr Unternehmen bei den jeweiligen Behörden und Rücknahmesystemen an. Die gesamte Kommunikation läuft dabei ausschließlich über die RENE AG.