Für den Käufer sichtbarer Betrag, der die Kosten der Sammlung, Behandlung und umweltgerechten Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten ausweist.
Die Eco-Fee wird auch Eco-Contribution (Frankreich) oder vRg (vorgezogene Recyclinggebühr) (Schweiz) genannt. Artikel 14 der WEEE-Richtlinie erlaubt den Mitgliedsstaaten diese Gebühren auszuweisen. Die Umsetzung erfolgt allerdings nur in einigen wenigen EU-Mitgliedsstaaten.